Wir betreuen Unternehmen jeglicher Gesellschaftsform und Branche. Ob Freiberufler, Einzelkaufmann, Personen- oder Kapitalgesellschaften, - wir bieten Ihnen umfassende Beratung und eine individuell abgestimmte Arbeitsweise, ganz nach Ihren Vorstellungen.
Die Beratung beginnt bereits bevor ein Unternehmen offiziell gegründet ist. Im Vorfeld sind schon einige elementare Sachverhalte zu bedenken.
Anfangs sollten sich intensive Gedanken zu dem Inhalt des strategischen Geschäfts, Finanzierungsfragen, steuerlichen Aspekten, sowie den Anspruch auf staatliche Zuschüsse, gemacht werden. Hier stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung!
Für eine umfassende Beratung sehen wir es als sehr wichtig an, dass ein vertrauensvoller transparenter Austausch mit unseren Mandanten besteht. Die jeweiligen individuellen Gegebenheiten jedes einzelnen Mandats werden hierbei vollumfänglich berücksichtigt. Eine wesentliche Grundlage stellt hierfür unter anderem eine aussagekräftige Finanzbuchhaltung dar. Aufbauend auf diesen Voraussetzungen können wir gemeinsam Entscheidungen z.B. in den Bereichen Darlehen, Leasing, Unternehmensnachfolge, Betriebsaufgabe und Umwandlungen treffen.
Jährlich sind entweder Bilanzen oder Gewinnermittlungen nach § 4 Abs. 3 EStG zu erstellen. Diese Leistungen erbringen wir sowohl für ganzjährig durch unsere Kanzlei betreute, sowie auch für selbstbuchende Mandanten. Ebenfalls fertigen wir die notwendigen Steuererklärungen wie Umsatz-, Körperschaft- oder Gewerbesteuer an.
Die Erstellung der Finanzbuchhaltung stellt ein wichtiges Leistungsangebot dar. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass unsere Mandanten unterschiedliche Vorstellungen haben, wie ein Austausch mit dem Steuerberater statt zu finden hat. Deshalb schlagen wir verschiedene Möglichkeiten vor, wie wir mit Ihnen zusammenarbeiten können. So bieten wir Ihnen einerseits einen komplett digitalisierten und teilweise automatisierten Prozess zur Verarbeitung der Buchhaltungsbelege an oder andererseits nehmen wir ebenfalls den Papierordner zur Bearbeitung entgegen. Trotz der Möglichkeit der Digitalisierung ist stets der enge persönliche Austausch über die aktuellen Entwicklungen für uns sehr wichtig.
In diesem Bereich besteht ebenfalls ein großes Beratungs- und Gestaltungspotential. Wir als Steuerkanzlei legen besonderen Wert darauf, dass aus steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Sicht eine optimale Gehaltsabrechnungsvariante sowohl für den Arbeitgeber wie auch den Arbeitnehmer durchgeführt wird. Auch hier bieten wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Abwicklung an.
Das deutsche Steuerrecht ist sehr komplex und wird ständig durch Rechtsprechungen, neue Gesetze und Verordnungen wieder verändert. Um hier den Durchblick zu behalten, erfordert es viel Zeit und Arbeit. Dies ist für jemanden, der keine steuerspezifische Ausbildung erlernt hat, sehr schwierig und zeitaufwändig zu verfolgen. Wir bieten Ihnen durch ständige Fortbildungen und aktueller Literatur, eine auf Ihre Situation zutreffende Beratung und Steuergestaltung.
Die Beratung beginnt bereits bevor ein Unternehmen offiziell gegründet ist. Im Vorfeld sind schon einige elementare Sachverhalte zu bedenken.
Anfangs sollten sich intensive Gedanken zu dem Inhalt des strategischen Geschäfts, Finanzierungsfragen, steuerlichen Aspekten, sowie den Anspruch auf staatliche Zuschüsse, gemacht werden. Hier stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung!
Für eine umfassende Beratung sehen wir es als sehr wichtig an, dass ein vertrauensvoller transparenter Austausch mit unseren Mandanten besteht. Die jeweiligen individuellen Gegebenheiten jedes einzelnen Mandats werden hierbei vollumfänglich berücksichtigt. Eine wesentliche Grundlage stellt hierfür unter Anderem eine aussagekräftige Finanzbuchhaltung dar. Aufbauend auf diesen Voraussetzungen können wir gemeinsam Entscheidungen z.B. in den Bereichen Darlehen, Leasing, Unternehmensnachfolge, Betriebsaufgabe und Umwandlungen treffen.
Jährlich sind entweder Bilanzen oder Gewinnermittlungen nach § 4 Abs. 3 EStG zu erstellen. Diese Leistungen erbringen wir sowohl für ganzjährig durch unsere Kanzlei betreute, sowie auch für selbstbuchende Mandanten. Ebenfalls fertigen wir die notwendigen Steuererklärungen wie Umsatz-, Körperschaft- oder Gewerbesteuer an.
Die Erstellung der Finanzbuchhaltung stellt ein wichtiges Leistungsangebot dar. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass unsere Mandanten unterschiedliche Vorstellungen haben, wie ein Austausch mit dem Steuerberater statt zu finden hat. Deshalb schlagen wir verschiedene Möglichkeiten vor, wie wir mit Ihnen zusammenarbeiten können. So bieten wir Ihnen einerseits einen komplett digitalisierten und teilweise automatisierten Prozess zur Verarbeitung der Buchhaltungsbelege an oder andererseits nehmen wir ebenfalls den Papierordner zur Bearbeitung entgegen. Trotz der Möglichkeit der Digitalisierung ist stets der enge persönliche Austausch über die aktuellen Entwicklungen für uns sehr wichtig.
In diesem Bereich besteht ebenfalls ein großes Beratungs- und Gestaltungspotential. Wir als Steuerkanzlei legen besonderen Wert darauf, dass aus steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Sicht eine optimale Gehaltsabrechnungsvariante sowohl für den Arbeitgeber wie auch den Arbeitnehmer durchgeführt wird. Auch hier bieten wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Abwicklung an.
Das deutsche Steuerrecht ist sehr komplex und wird ständig durch Rechtsprechungen, neue Gesetze und Verordnungen wieder verändert. Um hier den Durchblick zu behalten, erfordert es viel Zeit und Arbeit. Dies ist für jemanden, der keine steuerspezifische Ausbildung erlernt hat, sehr schwierig und zeitaufwändig zu verfolgen. Wir bieten Ihnen durch ständige Fortbildungen und aktueller Literatur, eine auf Ihre Situation zutreffende Beratung und Steuergestaltung . Die Erstellung der Einkommensteuererklärung übernehmen wir unter Anderem für Arbeitnehmer, Studenten, Selbständige, Vermieter, Rentner und Kapitalanleger. Hier achten wir genau darauf, dass für Sie auch langfristig die möglichst optimale Steuerfestsetzung erzielt wird.
Künftig wird es einen hohen Anteil an Übertragung von Vermögenswerten, z.B. durch Erbanfall oder Schenkung geben. Auch der Staat hat Interesse aus diesen Vermögensanfällen Steuern zu generieren. Oft ist es der Fall, dass Erben unerwartet von den steuerlichen Pflichten und Zahlungen in diesem Zusammenhang überrascht werden. Durch eine gute vorausschauende Planung mit allen Beteiligten können hohe Steuerzahlungen und ebenfalls innerfamiliäre Konflikte vermieden werden. Wir beraten Sie gerne bei der Gestaltung dieser Angelegenheiten und erstellen ebenfalls die entsprechenden Erbschaft- und Schenkungssteuererklärungen .
Für unsere Mandanten übernehmen wir die Kommunikation mit den Finanzbehörden und stellen ggf. notwendige Anträge , wie z.B. den Antrag auf Lohnsteuerklassenwechsel oder den Antrag auf Anpassung der Steuer-Vorauszahlungen.
berufliche Niederlassung /
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Bahnhofstr. 19
64832 Babenhausen
Telefon: DE 06073-7434792
E-Mail: kanzlei@stb-oswald.eu
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